Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat
Einbürgerungsberechtigt sind nicht nur Personen, die sich für einen bestimmten Zeitraum dauerhaft in Deutschland aufgehalten haben. Wenn Sie einen deutschen Staatsbürger heiraten, können Sie auch die Einbürgerung beantragen.
Ausländer, die bereits mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind, müssen noch alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und die Prüfung bestehen. Sie sollten aber auch die Ehevoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass der ausländische Ehegatte die Einbürgerung nur dann beantragen kann, wenn das Paar seit mindestens zwei Jahren verheiratet ist und seit mindestens drei Jahren in Deutschland lebt.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Die zweite Art der deutschen Staatsbürgerschaft ist das Recht auf Blut oder Jus Sanguinis. Das bedeutet, dass Sie mindestens einen deutschen Elternteil haben und es wird nicht berücksichtigt, ob Sie in Deutschland geboren wurden oder nicht. Sie erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn Ihre Eltern Sie bei den deutschen Behörden des Landes anmelden, in dem Sie geboren sind, bevor Sie ein Jahr alt werden. Wenn Ihre Eltern unterschiedliche Nationalitäten haben, erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft; zwischen 18 und 23 Jahren haben Sie jedoch 5 Jahre Zeit, um zu entscheiden, welche Nationalität Sie behalten möchten.
Wenn Ihre Eltern geschieden sind, können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann durch Abstammung erwerben, wenn Ihr Elternteil Sie nach den Regeln des deutschen Rechts als ihr rechtmäßiges Kind anerkennt.
Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten, wenn Sie im Ausland geboren wurden und Ihre deutschen Eltern nach dem 1. Januar 2000 auch im Ausland geboren wurden. Diese Regel kann nur übertroffen werden, wenn Sie als Kind staatenlos wären, wenn die deutschen Behörden Sie nicht akzeptieren und Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen würden. Darüber hinaus können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht durch andere Vorfahren als Ihre Eltern, einschließlich der deutschen Staatsbürgerschaft durch Großeltern, beanspruchen.
Eine weitere Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erlangen, ist, wenn Sie als Kind unter 18 Jahren von deutschen Staatsbürgern adoptiert wurden.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt
Wenn Sie keine deutschen Eltern haben, aber innerhalb der Grenzen Deutschlands geboren sind, qualifizieren Sie sich für die Staatsbürgerschaft durch Geburt oder durch das Bodenrecht. Dies ist auch die Jus-Soli-Bürgerschaft. Sie können diese Art der Staatsbürgerschaft unter den folgenden Bedingungen erhalten:
-Wenn mindestens ein Elternteil vor der Geburt des Kindes mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt hat.
-Wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einer der Elternteile eine Niederlassungsbewilligung hatte
Bei dieser Art der Staatsbürgerschaft muss das Kind wieder die Staatsbürgerschaft der Eltern oder die deutsche Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren wählen. Das Kind muss die Nationalität der Eltern aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, oder die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.
Nur Kinder, die nach dem 2. Februar 1990 geboren wurden, haben das Recht auf diese Art der Staatsbürgerschaft.
Deutsche Doppelstaatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist keine leichte Aufgabe. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland nur möglich, wenn Sie einer dieser Gruppen angehören:
-Sie kommen aus einem EU-Land oder der ehemaligen Sowjetunion
-Sie kommen aus einem Land, das es Ihnen nicht erlaubt, Ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben.
-Sie sind ein ethnischer Deutscher
-Sie haben Eltern aus den USA.
-Sie haben die Erlaubnis der deutschen Behörden erhalten, eine andere Staatsbürgerschaft zu behalten.
Sie könnten eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, aber das Land, in dem Sie leben, bestimmt, welche Rechte Sie haben werden. Wenn Sie in Deutschland leben, betrachtet das Land Sie als deutschen Staatsbürger und Sie haben Anspruch auf deutsche Dienstleistungen und konsularische Hilfe. Wenn Sie jedoch im Land Ihrer anderen Staatsbürgerschaft wohnen, können Sie keine deutschen Dienstleistungen in Anspruch nehmen und keine Hilfe vom deutschen Konsulat erhalten.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre Verpflichtungen aufgeben können. In vielen Fällen müssen Sie in beiden Ländern, in denen Sie die Staatsbürgerschaft besitzen, Steuern zahlen und den Wehrdienst nach deutschem Recht ableisten.
Doppelte Staatsbürgerschaft USA/Deutschland
Nach amerikanischem und deutschem Recht können Sie die Staatsbürgerschaft beider Länder besitzen. Dies kann nur in den Fällen geschehen, in denen das Kind von einem amerikanischen und einem deutschen Elternteil geboren wird. In diesem Fall muss das Kind keine der beiden Staatsangehörigkeiten aufgeben und kann beide besitzen.
Wenn das Kind jedoch in den USA lebt, kann es zwar die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber keine deutschen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Umgekehrt gilt das auch. U.S. und deutsche Doppelbürger sind nicht vom Militärdienst befreit und können in beiden Ländern steuerpflichtig sein. Außerdem können sie nicht mit einem deutschen Pass in die USA einreisen und umgekehrt. Sie müssen den deutschen Pass für die Einreise nach Deutschland und den US-Pass für die Einreise in die USA vorlegen.
In einem anderen Fall, wenn ein amerikanischer Staatsbürger die Einbürgerung in Deutschland beantragt, muss der Amerikaner seine US-Staatsbürgerschaft aufgeben, um die deutsche zu erhalten.
Wenn Sie selbst vielleicht interessiert sein sollten, in ein anderes Land auszuwandern und nicht nach Deutschland, ist unter anderem Australien sehr zu empfehlen. Und das unabhängig von den strengen Einreisebedingungen, die aber natürlich nicht ohne Grund existieren. Australien ist ein wunderschönes Land/Kontinent mit faszinierender, einzigartiger Natur und tollen Menschen. Es lohnt sich nicht nur die Ostküste rund um Sidney zum Auswandern, auch der Norden ist beispielsweise ein wahres Paradies!