Aktuelles

NGOs: Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben der Deutsche Anwaltverein, PRO ASYL und der Interkulturelle Rat am 23. August 2010 in Berlin die ersatzlose Streichung der Optionspflicht aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gefordert.

Pressemitteilung von Deutschem Anwaltverein, PRO ASYL und Interkulturellem Rat vom 23. August 2010 [PDF]

Daten und Fakten zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht - Hintergrundmaterial zu dem Pressegespräch am 23. August 2010
in Berlin
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Integrationsbeauftragte: Erheblicher Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Optionsregelung

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich in ihrem am 7. Juli 2010 vorgelegten "8. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland" über die ersten Erfahrungen mit dem Optionszwang für Kinder nichtdeutscher Eltern geäußert. Der Aufwand für die Durchführung eines Optionsverfahrens bei den Staatsangehörigkeitsbehörden ist laut Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis mindestens so groß wie der Aufwand für ein vollständiges Einbürgerungsverfahren.

Die Beauftragte weist in ihrem Bericht auch auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vereinbarung der Bundesregierung hin, die Optionsregelung auf möglichen Verbesserungsbedarf in verfahrens- wie materiellrechtlicher Hinsicht zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Sie regt an, in dieser Überprüfung auch die Wirkungen der Optionsregelung auf die Integration der Jugendlichen zu berücksichtigen.

Auszug aus dem 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland [PDF]

Einbürgerungszahlen stagnieren: Interkultureller Rat fordert Abschaffung des Optionszwangs

Nach der Veröffentlichung der dramatisch niedrigen Einbürgerungszahlen im Jahr 2009 (96.100 Einbürgerungen) hat der Interkulturelle Rat in Deutschland am 30. Juni 2010 die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht gefordert und sich dafür ausgesprochen, unnötige und überkommene Einbürgerungshindernisse wie das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit zu beseitigen und bei Migrantinnen und Migranten vermehrt für die Einbürgerung zu werben.

Pressemitteilung des Interkulturellen Rates vom 30. Juni 2010 [PDF]

Jahresgutachten des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration fordert die Aussetzung des Optionszwangs

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat in einer der 15 Kernbotschaften seines am 19. Mai 2010 vorgelegten Jahresgutachtens "Einwanderung 2010" die Aussetzung des Optionszwangs für Kinder nichtdeutscher Eltern gefordert. Er schreibt:

"Sackgasse Optionsmodell: Das Optionsmodell war ein Notkompromiss mit nicht zureichend durchdachten Folgen. Es sollte ersetzt werden durch eine fünfjährige Übergangslösung, die den Betroffenen auf Antrag die doppelte Staatsangehörigkeit gewährt. Zugleich sollte für diese Zeitspanne in Deutschland alt gewordenen ausländischen Zuwanderern aus Drittstaaten die Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit angeboten werden. In der Übergangszeit sollte eine neue Gesamtlösung entwickelt werden, die den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft und der damit verbundenen Heterogenisierung der Bevölkerung gerecht wird, ohne die dem Phänomen der Mehrstaatigkeit immanenten rechtstechnischen Probleme auszublenden."

Jahresgutachten 2010 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration [PDF]

Deutscher Anwaltsverein veröffentlicht Stellungnahme zum Optionszwang

Der Ausschuss "Ausländer- und Asylrecht" des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hat im Mai 2010 eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht, die auf die Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht abzielen. In der Stellungnahme kommt der DAV zu dem Schluss, dass der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit die Aufrechterhaltung des Optionszwanges nicht rechtfertigt. Die Optionsregelung, so der DAV weiter "führt zu einer durch nichts zu rechtfertigenden unterschiedlichen Behandlung von in Deutschland geborenen Kindern. Sie ist überdies verwaltungstechnisch schwer zu handhaben. Der Verwaltungsaufwand ist überflüssig."

Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht [PDF]

SPD-Bundestagsfraktion legt Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 23. Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (DS 17/773) in den Bundestag eingebracht. Darin ist u.a. die Streichung des Optionszwangs sowie die regelmäßige Hinnahme doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit vorgesehen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts [PDF]

Verwaltungsgericht Stuttgart:
Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung einer minderjährigen türkischen Staatsangehörigen ist hinzunehmen

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wollte (Az.: 11 K 3612/09). Bei der Klägerin waren die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt.

Die Klägerin hat laut VG Stuttgart einen Anspruch auf Einbürgerung, auch wenn dabei ihre Mehrstaatigkeit hingenommen werden muss. Denn es sei ihr nicht möglich, in zumutbarer Weise aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führe nach türkischem Recht nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Die Klägerin könne diese aber auch nicht aufgeben. Denn nach türkischem Recht könne nur ein geschäftsfähiger türkischer Staatsangehöriger, der also sein 18. Lebensjahr vollendet habe, die Genehmigung zum Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten. Dies würde für die 14 Jahre alte Klägerin aber bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden könne. Das sei der Klägerin aber nicht zumutbar.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist seit dem 21. Januar 2010 rechtskräftig. Das Urteil ist insbesondere für Kinder von Einwanderern relevant, die vor dem Jahr 2000 geboren sind. Durch die Entscheidung des VG Stuttgart können sie leichter als bisher die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihren bisherigen Pass abgeben zu müssen.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Urteil als "weitere Öffnung hin zur Mehrstaatigkeit" und als "richtiges politisches Signal".

Neuer Gesetzentwurf zur Streichung des Optionszwangs

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 27. Januar 2010 einen Gesetzentwurf zur Streichung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsgesetz (DS 17/542 vom 27. Januar 2010) in den Bundestag eingebracht.

Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht [PDF]

Ausländerrechtler: Optionszwang "im Hinblick auf das Integrationsziel nicht erforderlich"

Der Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz, Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner, hat im Rahmen der 53. Bitburger Gespräche am 7. Januar 2010 darauf hingewiesen, dass die Anwendung der Optionsregelung für Kinder nichtdeutscher Eltern in der verwaltungsgerichtlichen Praxis alsbald erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen werde, "da zahlreiche Fragen nicht oder jedenfalls nicht vollständig geklärt sind. Es dürfte wohl nicht übertrieben sein, anzunehmen, dass spätestens in der verwaltungsgerichtlichen Instanz der Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit keinen Bestand haben dürfte, sofern es sich um Personen handelt, die bereits im Bundesgebiet gut integriert sind oder bereits Kinder in die Welt gesetzt haben, die kraft Abstammung doppelte Staatsangehörigkeit erworben haben, ohne mit einer Optionspflicht belastet zu sein."

Aus seiner Sicht, so Kay Hailbronner weiter, ist das Festhalten am Erfordernis der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der sogenannten Optionsregelung im Hinblick auf das Integrationsziel nicht erforderlich.

Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner: Integration und Staatsangehörigkeit. Vortrag im Rahmen der 53. Bitburger Gespräche am 7. Januar 2010 [PDF]

Arbeitshilfe zum Optionsmodell

Mit der im Oktober 2009 veröffentlichten Arbeitshilfe "Umgang mit der Optionspflicht" will der Fachausschuss Migration und Integration der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege einen Überblick über die rechtliche Situation des Optionsmodells und die Konsequenzen geben, um damit eine oftmals schwierige Entscheidung zu erleichtern. Außerdem finden sich in der Broschüre weiterführende Informationen und Hinweise zusammengestellt.

Arbeitshilfe der BAGFW zum "Umgang mit der Optionspflicht" [PDF]

Koalitionsvertrag von Union und FDP:
Optionszwang soll überprüft werden

Union und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2010 darauf verständigt, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Die entsprechende Passage in dem Dokument lautet:

"Mit dem Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde der ius-soli-Erwerb für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hiervon haben ca. 50.000 Kinder Gebrauch gemacht. Die ersten dieser Kinder (ca. 3.300) wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt und damit optionspflichtig. Bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Erfahrungen mit diesen ersten Optionsfällen sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden."

Für uns ist klar: Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht stellt für die Betroffenen eine erhebliche Ungleichbehandlung dar und erschwert die Integration. Das Ergebnis der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung kann deshalb nur die Anschaffung des Optionszwanges sein. Wir werden uns deshalb weiterhin hierfür einsetzen und bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung. Unterzeichnen Sie den Aufruf "Sie gehören zu uns! — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes".

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2009 in namentlicher Abstimmung über einen Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, der zum Ziel hatte, den Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu streichen. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zur Debatte und dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag am 2. Juli 2009 [PDF]

Zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bereits am 13. November 2008 einen Antrag der Fraktion Die Linke "Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz" und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der u.a. die Abschaffung des Optionszwanges vorsah.

Zur Debatte und den Abstimmungsergebnissen im Deutschen Bundestag am 13. November 2008 [PDF]

Der Interkulturelle Rat hat sich am 2. Juli 2009 in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen, dass es ein falsches integrationspolitisches Signal ist, Kinder unseres Landes vor die Wahl zwischen der Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu stellen: "Auch wenn sich im Deutschen Bundestag heute sicher keine Mehrheit dafür finden wird — wir werden über die Legislaturperiode hinaus dafür eintreten, den Optionszwang abzuschaffen", erklärte Jürgen Micksch, der Vorsitzende des Interkulturellen Rates.

Pressemitteilung des Interkulturellen Rates vom 2. Juli 2009 [PDF]

Die Schreiben, mit denen Behörden die betroffenen Heranwachsenden dazu auffordern, gemäß § 29 des Staatsangehörigkeitsrechts für eine der beiden bislang gehaltenen Staatsbürgerschaften zu optieren, sind in hohem Maße bürokratisch und nur schwer mit einer Willkommenskultur zu vereinbaren, der sich ein Einwanderungsland wie Deutschland verpflichtet fühlen sollte.

Beispiele:

Anonymisiertes Anschreiben des Einwohneramtes der Stadt (...) an einen Optionspflichtigen [PDF]

Anonymisiertes Anschreiben des Regierungspräsidiums (...) an einen Optionspflichtigen [PDF]

Wir sammeln weiter!

Mehr als 3.200 Menschen
(Stand 23. August 2010) haben den Aufruf "Sie gehören zu uns! — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes" unterzeichnet.

Sie haben unterzeichnet:

Sabine am Orde
Journalistin

Günter Burkhardt
Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL e.V.

Prof. Dr. Ulrike Busch
Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg (FH)

Dr. Manfred Budzinski
Studienleiter der Evangelischen Akademie Bad Boll

Sevim Dagdelen
MdB, Migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Ekin Deligöz
MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Sebastian Edathy
MdB, Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages

Ulrike Foraci
Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah)

Prof. Dr. Franz Hamburger
Professor für Sozialpädagogik an der Universität Mainz

Michael Hartmann
MdB, Stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Prof. Dr. Volker Hinnenkamp
Professor für Interkulturelle Kommunikation an der Hochschule Fulda

Annetta Kahane
Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung

Prof. Dr. Yasemin Karakasoglu
Migrationsforscherin und Hochschullehrerin für Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen

Mehmet Kilic
MdB, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für Integrations- und Migrationspolitik

Sibylle Laurischk
MdB, integrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion

Caren Marx
MdB, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Özcan Mutlu
MdA, Bildungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Petra Pau
MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

Dr. Gerd Pflaumer
Vorstandsmitglied Aktion Courage e.V. – SOS Rassismus

Filiz Polat
MdL, Sprecherin für Migration, Petition, Europa und Denkmalschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachen

Romani Rose
Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma

Prof. Dr. Nausikaa Schirilla
Leiterin des Studiengangs Master Soziale Arbeit an der Katholischen Fachhochschule Freiburg

Vollversammlung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)

Josef Winkler
MdB, Sprecher für Migrationspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen